Zum Inhalt springen

Wer kann einen Antrag stellen?

Wir fördern Menschen, die in einem Hotel oder in der Gastronomie arbeiten – oder zuletzt dort gearbeitet haben. Egal ob Küche, Service, Housekeeping oder Rezeption. Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig.

Illustration: Wiener Kaffeehaus mit Marmorsäulen und Lustern, Kellner servieren Kaffee, durch die Fenster Blick auf einen Platz mit ReiterdenkmalKI-Illustration

Können Sie einen Antrag stellen?

Diese Punkte müssen zutreffen:

  • Sie arbeiten in einem Hotel oder in der Gastronomie.

    Oder Sie haben zuletzt dort gearbeitet. Hotel, Gasthaus, Restaurant, Café, Bar oder Catering: Dann passt es. Im Zweifel steht es auf Ihrem (letzten) Dienstzettel oder Lohnzettel.

  • Sie dürfen in Österreich arbeiten.

  • Für Mobilitätskosten: Wohnort in Österreich.

    Falls Sie Mobilitätskosten einreichen wollen, muss Ihr Wohnort in Österreich liegen. Ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist egal.

Der Fonds steht allen offen, die die Bedingungen erfüllen.

Vollzeit, Teilzeit, geringfügig. Herkunft und Muttersprache spielen keine Rolle — entscheidend sind Branche und Arbeitsmarktzugang.

  • Küche
  • Service
  • Housekeeping
  • Rezeption
  • Anlieferung

Nicht sicher, ob das auf Sie zutrifft? +43 1 960 94 00— Rufen Sie an, die Auskunft ist kostenlos.

Gehört mein Betrieb dazu?

Gemeint ist die Art des Betriebs, nicht Ihr Beruf. Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung, Campingplatz, Restaurant, Gasthaus, Café, Eissalon, Imbiss, Caterer, Bar oder Club: Dann ja. Im Zweifel steht es auf Dienstzettel oder Lohnzettel beim Kollektivvertrag, oder Sie fragen Ihre Chefin oder Ihren Chef.

Welche Förderung passt zu mir?

Stellen Sie Ihren Antrag online.

Förderung auswählen, Angaben ausfüllen, Nachweise hochladen. Dauert etwa zehn Minuten, klappt auch am Handy.

Antrag stellen

Fragen? Rufen Sie uns an: +43 1 960 94 00

Wir prüfen jeden Antrag. Einen automatischen Anspruch auf eine Förderung gibt es nicht.