Transparenz
Transparenz und Organisation
Grundlagen, Organe und Dokumente des Tourismusbeschäftigtenfonds: auf welcher Rechtsgrundlage er arbeitet, wer entscheidet, nach welchen Kriterien gefördert wird und wie er seine Mittel verwendet.
Rechtsgrundlage
Der Tourismusbeschäftigtenfonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er wurde durch das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz (TBFG), BGBl. I Nr. 119/2025, eingerichtet. Auf Leistungen des Fonds besteht kein Rechtsanspruch (§ 3 Abs 3 TBFG).
Organe und Aufsicht
Über Förderungen entscheidet der ehrenamtliche Vorstand gemäß § 2 TBFG. Er besteht aus je einer Vertretung der Bundesarbeitskammer, der Gewerkschaft und der unabhängigen Tourismusforschung. Die laufenden Geschäfte führt die Geschäftsführung. Die Aufsicht liegt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
- Über den Fonds
Aufgaben, Ziele und Entstehung des Fonds
Förderkriterien und Verfahren
Welche Leistungen es gibt, wer sie erhält und wie ein Antrag abläuft, regelt die Leistungsordnung des Fonds. Die Website fasst sie verständlich zusammen:
- Förderungen
Alle Förderungen mit Voraussetzungen und Nachweisen
- Für wen
Wer einen Antrag stellen kann
- So läuft's
Vom Antrag bis zur Entscheidung
Dokumente
Die Dokumente veröffentlicht der Fonds als barrierefreie PDF-Dateien, sobald sie beschlossen sind.
- In Abstimmung mit dem Vorstand
Geschäftsordnung
Aufbau, Organe und Arbeitsweise des Fonds.
- PDF herunterladen
Leistungsordnung
Welche Leistungen der Fonds erbringt, Voraussetzungen, Förderhöhen und Nachweise.
- In Vorbereitung
Tätigkeitsbericht und Mittelverwendung
Wofür der Fonds seine Mittel verwendet hat. Erstmals nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres.
Hinweisgebersystem
Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im Zusammenhang mit dem Fonds können vertraulich gemeldet werden. Informationen zur Meldestelle und zum Ablauf veröffentlicht der Fonds hier, sobald das Hinweisgebersystem eingerichtet ist.