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Transparenz

Transparenz und Organisation

Grundlagen, Organe und Dokumente des Tourismusbeschäftigtenfonds: auf welcher Rechtsgrundlage er arbeitet, wer entscheidet, nach welchen Kriterien gefördert wird und wie er seine Mittel verwendet.

Rechtsgrundlage

Der Tourismusbeschäftigtenfonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er wurde durch das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz (TBFG), BGBl. I Nr. 119/2025, eingerichtet. Auf Leistungen des Fonds besteht kein Rechtsanspruch (§ 3 Abs 3 TBFG).

Organe und Aufsicht

Über Förderungen entscheidet der ehrenamtliche Vorstand gemäß § 2 TBFG. Er besteht aus je einer Vertretung der Bundesarbeitskammer, der Gewerkschaft und der unabhängigen Tourismusforschung. Die laufenden Geschäfte führt die Geschäftsführung. Die Aufsicht liegt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Förderkriterien und Verfahren

Welche Leistungen es gibt, wer sie erhält und wie ein Antrag abläuft, regelt die Leistungsordnung des Fonds. Die Website fasst sie verständlich zusammen:

Dokumente

Die Dokumente veröffentlicht der Fonds als barrierefreie PDF-Dateien, sobald sie beschlossen sind.

  • Geschäftsordnung

    Aufbau, Organe und Arbeitsweise des Fonds.

    In Abstimmung mit dem Vorstand
  • Leistungsordnung

    Welche Leistungen der Fonds erbringt, Voraussetzungen, Förderhöhen und Nachweise.

    PDF herunterladen
  • Tätigkeitsbericht und Mittelverwendung

    Wofür der Fonds seine Mittel verwendet hat. Erstmals nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres.

    In Vorbereitung

Hinweisgebersystem

Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im Zusammenhang mit dem Fonds können vertraulich gemeldet werden. Informationen zur Meldestelle und zum Ablauf veröffentlicht der Fonds hier, sobald das Hinweisgebersystem eingerichtet ist.