Zum Inhalt springen

Über den Fonds

Der Tourismusbeschäftigtenfonds unterstützt Menschen, die in Hotels und in der Gastronomie arbeiten. Wir helfen beim Einstieg in den Job, bei der Weiterbildung und dabei, im Job zu bleiben.

Illustration: Rezeption eines Hotels, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfangen GästeKI-Illustration

Wer wir sind

Wir sind für Beschäftigte da: für Köchinnen und Köche, Servicekräfte, Housekeeping, Rezeption und alle anderen, die in Hotels, Gasthäusern, Restaurants, Cafés und Bars arbeiten oder zuletzt dort gearbeitet haben. Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig spielt keine Rolle.

  • 1. Jänner 2026

    gegründet per Gesetz (TBFG)

  • Wien

    Sitz des Fonds

  • Ganz Österreich

    für Beschäftigte in allen Bundesländern

  • 6,5 Mio. €

    pro Jahr vom Bund

Wofür der Fonds steht

Das Gesetz gibt uns drei Aufgaben. Danach sind unsere Förderungen geordnet.

  1. Arbeit finden

    Den Einstieg erleichtern

    Wer nach einer Phase ohne Beschäftigung wieder in der Branche arbeiten will, soll dabei nicht allein gelassen werden.

  2. Weiterbilden

    Qualifikation finanzieren

    Aus- und Weiterbildung soll nicht am Geld scheitern: Kurskosten, Fahrtkosten und Geld zum Leben während der Ausbildung.

  3. Im Job bleiben

    Beschäftigung sichern

    Wer im Job bleiben will, soll das auch können, wenn Kinderbetreuung oder besondere Kosten dazwischenkommen.

  4. Weiterbilden

    Lehrlingsprämie

    Eine Prämie für den Wechsel in einen Lehrbetrieb und für den ersten Job nach der Lehre in Hotel oder Gastronomie.

Alle Förderungen

Wie der Fonds entstanden ist

Viele Weiterbildungen im Tourismus zahlt das AMS nicht – zum Beispiel, weil man nicht arbeitslos ist. Diese Lücke schließen wir.

  1. Regierungsprogramm 2025 – 2029

    Die Idee

    Die Bundesregierung nimmt einen gesetzlichen Fonds für Tourismusbeschäftigte in ihr Programm auf, als Teil der Maßnahmen zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tourismus.

  2. 15. Oktober 2025

    Regierungsvorlage

    Das Sozialministerium legt dem Nationalrat den Gesetzesentwurf vor. Ziel laut Erläuterungen: Beschäftigte in der Branche und im bestehenden Arbeitsverhältnis halten oder wieder in den Tourismus zurückbringen. Dazu Sonderunterstützung bei Arbeitsunfall oder Jobverlust.

  3. 11. Dezember 2025

    Beschluss im Nationalrat

    Der Nationalrat beschließt das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz. Zugleich wird die Finanzierung durch den Bund im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz verankert.

  4. 18. Dezember 2025

    Bundesrat und Kundmachung

    Der Bundesrat stimmt zu. Das Gesetz wird als BGBl. I Nr. 119/2025 kundgemacht.

  5. 1. Jänner 2026

    Der Fonds nimmt seine Arbeit auf

    Das Gesetz tritt in Kraft. Der Bund stellt dem Fonds jährlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Nach drei Jahren wird der Fonds evaluiert.

  6. 29. Juli 2026

    Erste Leistungsordnung

    Der Vorstand beschließt die erste Leistungsordnung mit allen Förderungen und ihren Voraussetzungen; das Sozialministerium bestätigt sie.

  7. 28. Oktober 2026

    Anträge online

    Beschäftigte können ihre Förderung über diese Website beantragen: Förderung auswählen, Antrag ausfüllen und Nachweise hochladen in einem Durchgang.

Quellen: Regierungsvorlage 253 d.B. mit Erläuterungen, Parlamentskorrespondenz zum Sozialausschuss, BGBl. I Nr. 119/2025. Regierungsvorlage und Erläuterungen (Parlament) · Parlamentskorrespondenz PK0938

Wer den Fonds trägt und wo seine Grundlagen stehen

Rechtsgrundlage
TBFGBGBl. I Nr. 119/2025, in Kraft seit 1. Jänner 2026
Leistungsordnung
29. Juli 2026Startleistungsordnung, in Kraft gem. § 3 Abs 4 TBFG
Finanzierung
6,5 Mio. € pro JahrÜberweisung des Bundes nach § 6c AMPFG
Aufsicht
BMASGPKBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Vorstand
EhrenamtlichBundesarbeitskammer, Gewerkschaft und unabhängige Tourismusforschung
Laufender Betrieb
GeschäftsführungDer TBF hat eine Geschäftsführung und arbeitet mit unterschiedlichen Dienstleistern zusammen
Anspruch
Kein automatischer AnspruchWir prüfen jeden Antrag.
Steuer
SteuerfreiKein Entgelt nach § 49 ASVG, steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988

Sitz des Fonds ist Wien, sein Wirkungsbereich das gesamte Bundesgebiet.

Vorstand und Geschäftsführung

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und besteht aus je einer Vertretung der Bundesarbeitskammer, der Gewerkschaft und der unabhängigen Tourismusforschung. Die laufenden Geschäfte führt eine Geschäftsführung.

  • Mag.a Anna Daimler BA (Vorstandsvorsitzende)
  • Sarah Beran, MSc. (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
  • Anna Burton, PhD (Vorstandsmitglied)

Mag. Markus Hafner-Auinger, MA (Geschäftsführung)

Ersatzmitglieder Vorstand: Bernhard Pehart, Mag.a Alexandra Terzaki, Dr. Helmut Mahringer

Kontrolle (BMASGPK): Mag. Hannes Edlinger, Tony Meinert, MSc.

Kontakt

Fragen zu einer Förderung oder zu Ihrem Antrag beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail.

Marxergasse 24/2, 1030 Wien
Achtung: Es findet kein Parteienverkehr an dieser Adresse statt, bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.+43 1 960 94 00
foerderung@tourismusfonds.at