Über den Fonds
Der Tourismusbeschäftigtenfonds unterstützt Menschen, die in Hotels und in der Gastronomie arbeiten. Wir helfen beim Einstieg in den Job, bei der Weiterbildung und dabei, im Job zu bleiben.

Wer wir sind
Wir sind für Beschäftigte da: für Köchinnen und Köche, Servicekräfte, Housekeeping, Rezeption und alle anderen, die in Hotels, Gasthäusern, Restaurants, Cafés und Bars arbeiten oder zuletzt dort gearbeitet haben. Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig spielt keine Rolle.
1. Jänner 2026
gegründet per Gesetz (TBFG)
Wien
Sitz des Fonds
Ganz Österreich
für Beschäftigte in allen Bundesländern
6,5 Mio. €
pro Jahr vom Bund
Wofür der Fonds steht
Das Gesetz gibt uns drei Aufgaben. Danach sind unsere Förderungen geordnet.
Arbeit finden
Den Einstieg erleichtern
Wer nach einer Phase ohne Beschäftigung wieder in der Branche arbeiten will, soll dabei nicht allein gelassen werden.
Weiterbilden
Qualifikation finanzieren
Aus- und Weiterbildung soll nicht am Geld scheitern: Kurskosten, Fahrtkosten und Geld zum Leben während der Ausbildung.
Im Job bleiben
Beschäftigung sichern
Wer im Job bleiben will, soll das auch können, wenn Kinderbetreuung oder besondere Kosten dazwischenkommen.
Weiterbilden
Lehrlingsprämie
Eine Prämie für den Wechsel in einen Lehrbetrieb und für den ersten Job nach der Lehre in Hotel oder Gastronomie.
Wie der Fonds entstanden ist
Viele Weiterbildungen im Tourismus zahlt das AMS nicht – zum Beispiel, weil man nicht arbeitslos ist. Diese Lücke schließen wir.
Regierungsprogramm 2025 – 2029
Die Idee
Die Bundesregierung nimmt einen gesetzlichen Fonds für Tourismusbeschäftigte in ihr Programm auf, als Teil der Maßnahmen zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tourismus.
15. Oktober 2025
Regierungsvorlage
Das Sozialministerium legt dem Nationalrat den Gesetzesentwurf vor. Ziel laut Erläuterungen: Beschäftigte in der Branche und im bestehenden Arbeitsverhältnis halten oder wieder in den Tourismus zurückbringen. Dazu Sonderunterstützung bei Arbeitsunfall oder Jobverlust.
11. Dezember 2025
Beschluss im Nationalrat
Der Nationalrat beschließt das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz. Zugleich wird die Finanzierung durch den Bund im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz verankert.
18. Dezember 2025
Bundesrat und Kundmachung
Der Bundesrat stimmt zu. Das Gesetz wird als BGBl. I Nr. 119/2025 kundgemacht.
1. Jänner 2026
Der Fonds nimmt seine Arbeit auf
Das Gesetz tritt in Kraft. Der Bund stellt dem Fonds jährlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Nach drei Jahren wird der Fonds evaluiert.
29. Juli 2026
Erste Leistungsordnung
Der Vorstand beschließt die erste Leistungsordnung mit allen Förderungen und ihren Voraussetzungen; das Sozialministerium bestätigt sie.
28. Oktober 2026
Anträge online
Beschäftigte können ihre Förderung über diese Website beantragen: Förderung auswählen, Antrag ausfüllen und Nachweise hochladen in einem Durchgang.
Quellen: Regierungsvorlage 253 d.B. mit Erläuterungen, Parlamentskorrespondenz zum Sozialausschuss, BGBl. I Nr. 119/2025. Regierungsvorlage und Erläuterungen (Parlament) · Parlamentskorrespondenz PK0938
Wer den Fonds trägt und wo seine Grundlagen stehen
- Rechtsgrundlage
- TBFGBGBl. I Nr. 119/2025, in Kraft seit 1. Jänner 2026
- Leistungsordnung
- 29. Juli 2026Startleistungsordnung, in Kraft gem. § 3 Abs 4 TBFG
- Finanzierung
- 6,5 Mio. € pro JahrÜberweisung des Bundes nach § 6c AMPFG
- Aufsicht
- BMASGPKBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Vorstand
- EhrenamtlichBundesarbeitskammer, Gewerkschaft und unabhängige Tourismusforschung
- Laufender Betrieb
- GeschäftsführungDer TBF hat eine Geschäftsführung und arbeitet mit unterschiedlichen Dienstleistern zusammen
- Anspruch
- Kein automatischer AnspruchWir prüfen jeden Antrag.
- Steuer
- SteuerfreiKein Entgelt nach § 49 ASVG, steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988
Sitz des Fonds ist Wien, sein Wirkungsbereich das gesamte Bundesgebiet.
Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und besteht aus je einer Vertretung der Bundesarbeitskammer, der Gewerkschaft und der unabhängigen Tourismusforschung. Die laufenden Geschäfte führt eine Geschäftsführung.
- Mag.a Anna Daimler BA (Vorstandsvorsitzende)
- Sarah Beran, MSc. (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
- Anna Burton, PhD (Vorstandsmitglied)
Mag. Markus Hafner-Auinger, MA (Geschäftsführung)
Ersatzmitglieder Vorstand: Bernhard Pehart, Mag.a Alexandra Terzaki, Dr. Helmut Mahringer
Kontrolle (BMASGPK): Mag. Hannes Edlinger, Tony Meinert, MSc.
Kontakt
Fragen zu einer Förderung oder zu Ihrem Antrag beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail.
Marxergasse 24/2, 1030 WienAchtung: Es findet kein Parteienverkehr an dieser Adresse statt, bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.+43 1 960 94 00
foerderung@tourismusfonds.at